Lkw-Maut
Ausweitung auf 7,5-Tonner
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Nach dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes wird die Tonnagegrenze für die Mautpflicht von Lkw zum 1. Oktober 2015 auf ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen herabgesetzt. Wichtig: Die Grenze gilt sowohl für Fahrzeuge als auch für Fahrzeugkombinationen. Das heißt, hat ein Lkw ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen oder weniger, sind Solofahrten nicht mautpflichtig. Führt der Lkw Transportanhänger mit und erreicht oder überschreitet die Fahrzeugkombination das zulässige Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, ist die Fahrt mautpflichtig. Die in Paragraf 1 geregelten Ausnahmen gelten unverändert fort. Die Maut ist vor Fahrantritt entweder automatisch mithilfe eines im Fahrzeug installierten...
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