Töten männlicher Eintags- küken gesetzlich verbieten
Kükenschreddern
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Die Länderkammer hat beschlossen, den von Nordrhein-Westfalen initiierten Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beim Bundestag einzubringen. Der Entwurf zielt darauf ab, das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile zu verbieten. Betroffen ist insbesondere das Töten männlicher Eintagsküken, für das eine Übergangsfrist bis zum 30. Mai 2017 eingeräumt werden soll. Ferner soll die Bundesregierung bis Mitte 2016 einen Bericht über den Stand der Entwicklung technischer Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei und deren Eignung für einen flächendeckenden Einsatz in der Praxis vorlegen müssen. Man erwarte, dass Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt jetzt dem Votum...
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