Wirtschaftsdünger im Herbst fachgerecht ausbringen
Möglichst rasch in die Erde damit
Wer Gülle und Gärreste im Herbst noch auf den Acker bringen will, muss eine Reihe von Vorgaben im Kopf haben. Welche, das finden Sie hier aufgelistet. Noch gilt die bisherige Düngeverordnung (DüV).
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Der Zeitraum von der Ernte der Hauptkultur bis zum Beginn der Sperrfrist am 1. November stellt im Verlauf des Düngejahres eine weitere Möglichkeit dar, Wirtschaftsdünger – insbesondere die flüssigen Formen wie Gülle und Gärreste aus Biogasanlagen – zu wachsenden Kulturen mit einem Düngebedarf fachgerecht auszubringen. Für Betriebe mit Tierhaltung oder einer Biogasanlage ist es die letzte Möglichkeit im Jahr, für die anstehende düngungsfreie Zeit genügend Lagerkapazität zu schaffen. Insbesondere aus ökologischer Sicht sind hierbei wesentliche Vorgehensweisen, aber auch Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) zu beachten. Der tatsächliche Düngebedarf ist entscheidend Priorität hat die Beachtung des „tatsächlichen Düngebedarfs" im Herbst –...
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