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Während Ausbildung weiter mitversichert

Volljährig und ohne Schutz?

Veröffentlicht am
Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Lehre oder Studium entschieden. Mit Beginn des Ausbildungsjahrs oder des Wintersemesters ist für viele junge Leute der richtige Zeitpunkt, sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Doch muss man sich jetzt auch selbst versichern? Nach Auskunft der Huk-Coburg sind volljährige, unverheiratete Kinder in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der...
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