Umsetzung Arzneimittelgesetz
Über HIT abrufbar
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Nach einer Information des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums (MLR) können Tierhalter ab sofort der Mitteilung der betrieblichen Therapiehäufigkeit im automatisierten Abrufverfahren in Hi-Tier zustimmen. In der vor kurzem in Kraft getretenen neuen Verordnung zu den arzneimittelrechtlichen Vorschriften für landwirtschaftliche Betriebe wurde die Möglichkeit eröffnet, dass der Tierhalter die Daten über die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit wie bisher selbst über das Internet abrufen kann. Damit gilt der Abruf aber gleichzeitig als durch die zuständige Behörde offiziell zugestellt. Außerdem teilte das MLR mit, dass die Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit in Hi-Tier, und damit für die Festlegung des...
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