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Zwischenfruchtanbau 2015: Anbauflächen und Regeln zu Greening (ÖVF) und FAKT- Förderung

Mehr Buntes auf den Feldern

Die Aussaat der Zwischenfrüchte (ZWF) steht an. Erste Zahlen der Auswertung des Gemeinsamen Antrags (GA) 2015 sprechen für die sehr gute Akzeptanz des Zwischenfruchtanbaus in der Praxis. Welche Regelungen jetzt gelten, erfahren Sie in diesen Mitteilungen vom Landwirtschaftlichen Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg.
Veröffentlicht am
Der Anbau von Zwischenfrüchten hat zugenommen. Auf Versuchs- und Demonstrationsflächen werden die verschiedenen Möglichkeiten dargestell.
Der Anbau von Zwischenfrüchten hat zugenommen. Auf Versuchs- und Demonstrationsflächen werden die verschiedenen Möglichkeiten dargestell.Foto: Mayer
Die vorläufigen Zahlen zum Flächenumfang der beantragten Zwischenfruchtmaßnahmen – als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) sowie über FAKT geförderte Maßnahmen – verdeutlichen den verstärkten Zwischenfruchtanbau 2015 im Vergleich zum Vorjahr. 2014 wurden knapp 98.000 Hektar Zwischenfrüchte über die MEKA-III-Maßnahme N-E2.1 „Herbstbegrünung im Acker- und Gartenbau" gefördert, hat Sabine Zarnik vom Landwirtschaftlichen Technolgizentrum (LTZ) Augustenberg zusammengestellt. Aktuell wurden in der Summe 162.557 Hektar Zwischenfrüchte zur Anerkennung als ÖVF und in FAKT beantragt, ein Anstieg von rund 64.000 Hektar. Dies entspricht einem Anteil von rund 20 Prozent der Ackerfläche Baden-Württembergs. Faktencheck der förderfähigen...
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