Hinweise für die Eigenkontrolle nach dem Tierschutzgesetz
Wie gut geht es eigentlich Ihren Schweinen?
Schweinehalter wollen ihre Tiere optimal versorgen und überwachen. Das Tierwohl und die Tiergesundheit stellen dabei aus ökonomischen und moralischen Gründen einen zentralen Punkt eines jeden Schweinebetriebes dar. Nun schreibt der Gesetzgeber vor, dass Landwirte tierbezogene Merkmale, sogenannte Tierschutzindikatoren, bei Eigenkontrollen erheben und bewerten sollen.
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Die Kontrolle bringt – neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Tierschutzgesetz Paragraf elf, Absatz 8) – Tierhaltern direkte Vorteile. Der Grund: Stärken, aber auch möglicherweise vorhandene Schwächen, werden durch die Eigenkontrollen deutlicher sichtbar. Durch die Eigenkontrollen erhalten die Betriebe Werkzeuge an die Hand, mit dem sie ihr Management überwachen und gegebenenfalls verbessern können. Außer einer ersten Veröffentlichung des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) in Braunschweig gibt es bislang keine konkreten Vorschläge zur praktischen Umsetzung der Eigenkontrolle und welche Merkmale dabei erfasst werden sollen. So wurden die Landwirte mit der Gesetzesänderung bislang allein gelassen. Das...
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