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Was kann rechtlich aus dem Vermögen eines Verstorbenen bezahlt werden, bevor das Erbe verteilt wird? Bei einem Bekannten ist zwischen mehreren Erben ein Streit entbrannt, weil ein Grabstein bestellt worden war, der aus dem Vermögen bezahlt werden sollte. Einer der Erben weigerte sich aber, sich an den Kosten zu beteiligen. K. K. in E. Bei den Bestattungskosten handelt es sich um sogenannte Nachlassverbindlichkeiten, also beispielsweise Forderungen eines Bestatters oder Steinmetzes gegenüber den Erben. Dass sich diese Forderungen gegen die Erben direkt und nicht an den Nachlass selbst richten, ergibt sich aus Paragraf 1968 BGB. Somit haben die Erben die Kosten einer standesgemäßen Bestattung zu tragen. Die Bestattungskosten können jedoch...
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