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Agrarressort entschärft Entwurf zur Düngeverordnung

Vorgaben zur Phosphatdüngung

Veröffentlicht am
In seiner neuesten Vorlage hat das Agrarressort insbesondere die Regelungen zur Phosphatdüngung entschärft. Nunmehr soll für alle Böden ab 2018 ein Überschuss von zehn kg Phosphat je Hektar und Jahr nicht überschritten werden dürfen. Gleichzeitig wurde die bislang geplante Vorgabe gestrichen, auf Flächen mit hohen und sehr hohen Phosphatgehalten gar keinen Überschuss mehr zuzulassen. Auch bei den Sperrfristen will das Ministerium den Forderungen der Praxis entgegenkommen. Es soll dabei bleiben, dass auf Ackerland nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar keine Stickstoffdüngemittel aufgebracht werden dürfen. Eine Ausnahme soll es jedoch bis zum 1. Oktober für Wintergetreide geben. Die Länder sollen zudem für Düngemittel...
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