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Ist eine sogenannte Rundbogenhalle aus PVC tatsächlich genehmigungsfrei, wie die Hersteller behaupten? Oder gibt es zum Beispiel Einschränkungen im Landschaftsschutzgebiet oder in der Größe? J. G. in St. Rundbogenhallen aus PVC sind zwar im Grunde nach dem Anhang zu Paragraf 50 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) genehmigungsfrei. Solche Gebäude dürfen aber höchstens 100 Quadratmeter Grundfläche aufweisen und eine mittlere traufseitige Wandhöhe bis zu fünf Meter haben. Das baurechtliche Rücksichtnahmegebot gilt auch bei verfahrensfreien Vorhaben. Einschränkungen im Landschaftsschutzgebiet kann es geben. In einem Landschaftsschutzgebiet gibt es ohnehin einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt. Hinzu kommt, dass ein solches Gebäude nur zur...
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