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Leguminosen auf ÖVF

Zeiten der Präsenz

Veröffentlicht am
Nach EU-Recht müssen stickstoffbindende Pflanzen auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) während der Vegetationsperiode auf der Fläche vorhanden sein. In Deutschland gilt Folgendes: Sojabohnen, Linsen, Lupinen, Gartenbohnen, Erbsen und Ackerbohnen müssen sich im Antragsjahr mindestens vom 15. Mai bis 15. August auf der Fläche befinden. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag der Aussaat. Die Pflanzen befinden sich laut Bundeslandwirtschaftsministerium ab dem Tag nach der Ernte der Körner oder Früchte oder dem Mähen, Schlegeln oder Beweiden des Aufwuchses oder mechanischer Bodenbearbeitung oder Behandlung mit einem Herbizid, die zu einer Zerstörung des Aufwuchses der stickstoffbindenden Pflanzen führt, nicht mehr auf der Fläche. Eine frühere Ernte...
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