Futterbaubetriebe
Liquiditätshilfen
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Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat ab 1. Juli 2015 ein Programm zur Liquiditätssicherung in Futterbaubetrieben aufgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Umsatz- oder Ergebnisrückgang von mindestens 30 Prozent, zum Beispiel durch geringere Milchpreise oder Grundfutterzukäufe. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Gefördert werden Betriebsmittel und andere nötige betriebliche Ausgaben. Die Darlehen werden in der günstigsten Preisklasse A zwischen 1,00 und 1,51 Prozent mit Laufzeit und Zinsbindung von vier, sechs oder zehn Jahren und einem Tilgungsfreijahr angeboten. Das Programm zur Produktionssicherung (244/245) kann parallel genutzt werden. Dabei ist die De-minis-Regelung zu beachten. Details:...
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