Ausnahme von Arbeitszeit- gesetz gescheitert
Altpeter lehnt Allgemeinverfügung ab
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Witterung und Vegetation erfordern in der Landwirtschaft auch Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden täglich. Das erlaubt das Arbeitszeitgesetz aber nur mit Ausnahmegenehmigung, die grundsätzlich von jedem Betrieb beantragt werden muss. Um Landwirte von dieser Bürokratie zu entlasten, hatte LBV-Präsident Joachim Rukwied von Landessozialministerin Katrin Altpeter eine Genehmigung im Wege der Allgemeinverfügung gefordert. Doch während Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Wege der Allgemeinverfügung durch die Länder in der Landwirtschaft für möglich erachtet, lehnt die Landesministerin eine solche ab. In einem Gespräch mit berufsständischen Vertretern hatte sie Verständnis für die Bedürfnisse der...
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