Information der Tierhalter
Arzneimitteleinsatz
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Nach der am 25. Juli in Kraft getretenen „Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittelverwendung in landwirtschaftlichen Betrieben" kann die Veterinärbehörde den Tierhaltern ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit nun auch im automatisierten Abrufverfahren – online in Hi-Tier (Antibiotikadatenbank) – mitteilen. Der Tierhalter muss diesem Weg allerdings zustimmen. Ansonsten werden die Tierhalter schriftlich informiert. Die schriftliche Mitteilung kann gebührenpflichtig sein. In Hi-Tier wird voraussichtlich ab 10. August ein Menü zur Verfügung stehen, unter dem die Tierhalter den Mitteilungsweg festlegen können. Dies sollte dann bis Mitte August erfolgen, da die Landwirte nach der neuen Verordnung bis...
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