Neue Verordnung seit 1. Juni in Kraft
Sicherheit im Betrieb
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Seit dem 1. Juni 2015 gilt die neue Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, kurz Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie betrifft alle Arbeiten mit Werkzeugen, Maschinen, Fahrzeugen, Geräten oder Anlagen, also vom Bürotelefon über den Rübenvollernter bis hin zur Biogasanlage. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die Arbeitskräfte beschäftigen. Für Unternehmen ohne Arbeitskräfte gilt sie dann, wenn überwachungsbedürftige Anlagen betrieben werden. Dreh- und Angelpunkt bei der Umsetzung der Verordnung ist die Gefährdungsbeurteilung. Ein CE-Kennzeichen entbindet den Unternehmer nicht von einer Gefährdungsbeurteilung. Weiter regelt die Verordnung Art, Umfang und Fristen zur Prüfung...
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