Zahlen oder aussitzen
Bußgelder im Urlaub
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Ab einer Grenze von 70 Euro können EU-Bußgelder und Geldstrafen in Deutschland eingetrieben werden. Vor allem die Niederländer machen davon Gebrauch. Nur Griechenland, Irland und Italien haben den entsprechenden Rahmenbeschluss der EU nicht umgesetzt und können deshalb ihr Geld nicht eintreiben. Unabhängig davon, ob das Bußgeld für das Verkehrsdelikt im Ausland vollstreckbar ist oder nicht: In manchen Fällen ist es besser, freiwillig zu zahlen. Manchmal können Urlauber die Sache aber auch aussitzen, berichtet die Zeitschrift Finanztest. Urlauber, die nach ihrer Rückkehr nichts mehr von ihrem Verkehrsdelikt hören, können die Angelegenheit auf sich bewahren lassen. Auch auf Briefe von Inkassobüros müssen sie nicht reagieren. Die Büros haben...
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