Draußen die Nase in den Wind halten
Seit Januar 2014 läuft ein neuer Förderzeitraum mit einer veränderten Richtlinie fürs Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP). Wie plant man nun einen neuen Milchviehstall am besten? Antworten darauf haben wir für Sie zusammengestellt.
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Bei den notwendigen Maßen für Liegeboxen und Gänge sowie dem Fress-Liegeplatz-Verhältnis von maximal 1:1,2 hat sich nichts geändert. Bei Milchkühen und Aufzuchtrindern muss die nutzbare Stallgrundfläche jetzt allerdings mindestens 5,5 Quadratmeter pro Großvieheinheit (GV) ausmachen, was problemlos machbar ist. Neu ist auch, dass generell zusätzliche Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllt werden. Gewährleisten können dies beispielsweise Frequenz gesteuerte Vakuumpumpen, Wärmetauscher oder neunmonatige Lagerkapazitäten sowie Abdeckungen von Güllebehältern. Im neuen AFP-Förderprogramm Baden-Württemberg wird zwischen der Basisförderung (20 Prozent) und der Premiumförderung (plus zehn...
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