Limit bei 0,3 Prozent
Neue Rebfläche
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Die Union hat sich auf einen Kompromiss zur Neuanpflanzung von Reben verständigt. Agrarsprecher Franz-Josef Holzenkamp und Berichterstatterin Kordula Kovac teilten nach einer Sitzung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium am Freitag vergangener Woche mit, dass 2016 und 2017 jeweils bis zu 0,3 Prozent der Anbaufläche in Deutschland für Neuanpflanzungen genutzt werden können. Für kleine Anbauregionen soll es eine Sonderregelung geben. Überraschend hatte der Ernährungsausschuss die Novelle des Weingesetzes von der Tagesordnung abgesetzt. Sie soll nun in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.
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