Wer wegfährt, begeht Unfallflucht
Warten auch bei kleinen Kratzern
Bagatellschäden sind schnell passiert und meist ärgerlich. Doch man sollte sie nicht zu leichtnehmen: Auch solche Kleinigkeiten berechtigen nicht dazu, den „Tatort" zu verlassen und nur einen Zettel mit den Kontaktdaten an dem beschädigten Fahrzeug zurückzulassen. Denn das ist Unfallflucht.
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Beim Ausparken passiert es: Ein Rucken, ein hässlich knirschendes Geräusch und schon hat der eigene Kotflügel die Seite des Autos auf dem Nebenparkplatz unsanft berührt. Wer jetzt einfach zum Zettel greift, seine Adresse und Telefonnummer draufschreibt, den Zettel hinter die Scheibenwischer des touchierten Wagens steckt und wegfährt, riskiert wegen Unfallflucht belangt zu werden. Zettel mit Kontaktdaten reicht nicht Die Rechtsprechung fordert, dass der Unfallverursacher eine angemessene Zeit wartet. Wie lange angemessen ist, hängt unter anderem von der Größe des Schadens ab. Zehn Minuten sind jedoch ein absolutes Minimum. Sind in unmittelbarer Nähe Geschäfte, kann man auch versuchen, den Fahrer des beschädigten Autos zu finden; zum...
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