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Wer haftet während des Poststreiks?

Frist versäumt

Veröffentlicht am
Wer einen Vertrag kündigen möchte, muss dies in der Regel schriftlich tun. Auch muss die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Genauso ist das bei Einspruchsfristen vor Gericht. Kommt die Kündigung oder der Einspruch wegen des Poststreiks zu spät an, kann das teuer werden. Die Frage ist: Wer haftet in solchen Fällen? Wie der Internet-Informationsdienst www.biallo.de schreibt, haftet rein rechtlich der Absender. Denn das Risiko, dass Brief oder Paket rechtzeitig ankommen, trägt der Versender. Wer zeitlich knapp dran ist, sollte darum derzeit auf alternative Post-Versender ausweichen. Wird keine Originalunterschrift verlangt, kann das Schriftstück auch per Fax versandt werden.
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