In Wasserschutzgebieten
Für Chloridazon kein Verbot
- Veröffentlicht am
In den Pflanzenschutzmeldungen der Ausgabe 15 ist uns ein kleiner Fehler unterlaufen: In der Meldung „Herbizide: Wirkstoff Chloridazon" sind wir davon ausgegangen, dass die Anwendung von Chloridazon-haltigen Mitteln in Wasserschutzgebieten verboten ist. Das ist falsch, es ist vereinbart, zum Schutz des Grundwassers in Wasserschutzgebieten (Normal- beziehungsweise ogL.-, Problem- und Sanierungsgebieten) auf deren Einsatz zu verzichten.
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