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Stammholzverkauf vor Einschränkungen

Kartellverfahren aktuell

Veröffentlicht am
Baden-Württembergs Forstpräsident Max Reger hält es für denkbar, dass das Bundeskartellamt noch im März eine Untersagungsverfügung an das Land überstellt, worin das Verbot des gemeinschaftlichen Nadelstammholzverkaufs für Köperschafts- und Privatwald über 100 Hektar auferlegt wird. Zusammen mit dieser Verkaufsaktivität werden dann auch alle vorbereitenden und abwickelnden Tätigkeiten nicht mehr gestattet sein, berichtete Reger bei einer Veranstaltung im Schwarzwald. Fest steht, dass die Landesregierung gegen die Kartellbehörde den Klageweg beschreitet. Erste Instanz ist das OLG Düsseldorf. Bis zu einer Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht könnten gut drei Jahre vergehen. Für diesen Zeitraum aber könnten schon...
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