EU-Saatgutverordnung
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Der Deutsche Bauernverband hat die Rücknahme des Verordnungsentwurfs der EU-Kommission zur Neuordnung des europäischen Saatgutrechts als Schritt zum Bürokratieabbau begrüßt. Brüssel hatte mit dem Entwurf nach DBV-Angaben das Ziel verfolgt, die bestehenden zwölf Richtlinien in einer Verordnung zusammenzufassen. Das Ziel Vereinfachung und Harmonisierung sei aber durch die Vielzahl der Delegierten Rechtsakte nicht erreicht worden. Gleichzeitig stellte der DBV die Bedeutung einer funktionierenden Saatgutwirtschaft für die Bauern heraus. Sie müssten qualitativ hochwertiges Saatgut zur Verfügung gestellt bekommen.
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