LBV-Fachtagung: Standortsicherung landwirtschaftlicher Betriebe
Vor dem Bauen stehen die Auflagen
Ob Abstandsregelungen, Begrünung oder Leckageschutz – bauwillige Landwirte müssen immer mehr Auflagen erfüllen, bevor die Baugenehmigung erteilt wird. Umso wichtiger ist es, sich schon bei der Planung mit den Vorgaben zu beschäftigen. Die diesjährigen LBV-Fachtagungen zur Standortsicherung in Übrigshausen und Nürtingen lieferten Details zur Ausgleichs- und Kompensationsplanung sowie zu JGS-Anlagen.
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Da landwirtschaftliches Bauen in aller Regel im Außenbereich stattfindet, ist das Thema Ausgleichs- und Kompensationsplanung immer mit von der Partie. Wie Karsten Kühlbach vom Kuratorium für Technik und Bauen (KTBL) den Zuhörern in Nürtingen erklärt, gelten Bauvorhaben im Außenbereich als Eingriffe in Natur und Landschaft, die entsprechende Ausgleichsmaßnahmen erfordern. Die gesetzliche Grundlage liefern die Paragrafen 13 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes. Von den Bauherren werden diese geforderten Ausgleichsmaßnahmen Kühlbachs Erfahrungen zufolge allerdings gerne als „vernachlässigbare Größe" angesehen. Was dann zu nicht geplanten Kosten und auch erheblichen Zeitverzögerungen führen kann. Ausgleichsmaßnahmen in Bauplanung einbeziehen...
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