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LBV zu LKV-Rechnung

Arzneimittelgesetz

Veröffentlicht am
Derzeit versendet der Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (LKV), ohne vom Tierhalter beauftragt worden zu sein, ein Informationsblatt über die betriebliche Therapiehäufigkeit nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Angefügt ist eine Gebührenrechnung mit der Aufforderung zur Überweisung. Der Landesbauernverband (LBV) weist darauf hin, dass ihm eine Rechtsgrundlage für die Erhebung einer solchen Gebühr nicht bekannt ist. Eine juristische Prüfung seitens des LBV wurde veranlasst. Über das Ergebnis der Überprüfung werden wir in BWagrar berichten.
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