Patientenrecht
Recht auf zweite Arztmeinung
- Veröffentlicht am
Der Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln. Der Patient kann eine ärztliche Zweitmeinung einholen." So steht es in der „Charta der Patientenrechte" aus dem Jahre 2003, unter anderem erarbeitet von der Bundesärztekammer und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen. Nach Aussage des Internetinformationsdienstes www.biallo.de können sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte in der Regel ohne eigene Kosten eine zweite ärztliche Meinung einholen. Sinnvoll sei es allerdings in der Regel, hierbei den eigenen Hausarzt einzuschalten und sich von diesem eine Überweisung für den zweiten Kardiologen oder Orthopäden ausstellen zu lassen. Fachärzte können in der Regel nicht an einen...
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.