Änderungen bei der Pheromonförderung ab 2015 im Weinbau
Pheromoneinsatz eigenständig gefördert
Das Land bietet auch im Antragsjahr 2015 die Pheromonförderung im Weinbau an. Neu ist: Das erfolgt nicht mehr in einem Agrarumweltprogramm, sondern als eigenständige Fördermaßnahme. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) erklärt die Details.
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Die Pheromonförderung im Weinbau wird ab 2015 nicht mehr als Agrarumweltmaßnahme im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) – dem Nachfolgeprogramm des badenwürttembergischen MEKA – sondern als eigenständige Fördermaßnahme des Landes im Rahmen des Gemeinsamen Antragsverfahrens angeboten. Doppelförderung ausgeschlossen Für die Anwendung der Pheromon-Verwirr-Methode zur biologischen Traubenwicklerbekämpfung gewährt das Land einen Pauschalausgleich von 100 Euro je Hektar. Der erforderliche Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 250 Euro je Antrag und wird nicht mit anderen Fördermaßnahmen wie aus FAKT kumuliert. Eine Doppelförderung mit den FAKT-Maßnahmen „Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel...
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