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Betriebsprämie auch für den Weinbau ab dem Jahr 2015

Künftig Flächenprämien für Rebland

Mit der Neuausrichtung der Direktzahlungen der Ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) können Weinbaubetriebe ab 2015 die Betriebsprämienregelung für Rebflächen nutzen. Somit erhalten auch Weinbaubetriebe direkte, produktionsunabhängige Flächenprämien. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) informiert.
Veröffentlicht am
Betriebe, die bisher keine Förderanträge gestellt haben, können bei der Zuteilung von Zahlungsansprüchen ebenfalls berücksichtigt werden. Ab dem Jahr 2015 besteht das neue Direktzahlungssystem aus einer Basisprämie (2015 rund 161 Euro/ha) Greening-Zahlung (2015 rund 87 Euro/ha) gestaffelten Umverteilungsprämie sowie einer Junglandwirteförderung (rund 44 Euro/ha für die ersten 90 Hektare). Vom Greening verschont Reine Dauerkulturbetriebe mit Wein- und Obstbau sowie Betriebe des ökologischen Landbaus sind vom Greening ausgenommen. Das bedeutet: Weder müssen ökologische Vorrangflächen erbracht noch die Anforderungen der Anbaudiversifizierung eingehalten werden. Somit können Rebflächen ab 2015 mit einem durchschnittlichen Betrag von rund 250...
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