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Neuerungen im Gemeinsamen Antrag 2015

Online mit FIONA

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) informiert nachfolgend über Umsetzung der neuen Direktzahlungen im Antragsverfahren, Förderung in der Zweiten Säule, die neue eigenständige Förderung für Pheromonverfahren im Weinbau (BWagrar 8/2015, Seite 12) und die Steillagenförderung für Grünland.
Veröffentlicht am
Ab 2015 können Landwirte ihren Gemeinsamen Antrag ausschließlich auf elektronischem Wege über FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) stellen. Sowohl die unteren Landwirtschaftsbehörden wie auch der Berufsstand unterstützen Sie dabei. Soweit Sie noch nicht am FIONA-Verfahren teilgenommen haben, benötigen Sie eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), um in das System einsteigen zu können. Die PIN erhalten Sie per E-Mail an ZID@mlr.bwl.de oder per Fax an 07154/9598-885. Registrierte HIT/ZID-Nutzer, deren PIN abhanden gekommen ist, können auf diesem Weg ebenfalls eine neue PIN anfordern. Falls FIONA an einem Standort aus technischen Gründen noch nicht nutzbar ist, zeigt die untere Landwirtschaftsbehörde andere Wege zum...
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