Zulassung von Karate Zeon nach Artikel 53
Für den Notfall
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) vom 15. Juli 2015 bis 15. Oktober 2015 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in himbeerartigem Beerenobst mit 0,0375 l/ha in maximal 1000 l Wasser je ha nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens sieben Tagen. Wartezeit: sieben Tage. Das Mittel ist ebenfalls zugelassen vom 15. Juni 2015 bis 15. September 2015 gegen die Kirschessigfliege in johannisbeerartigem Beerenobst befristet für 120 Tage. Es gelten die gleichen Bestimmungen für die Aufwandmenge und die gleichen...
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