Technische Überprüfung ist Pflicht
Wer blau sieht, muss zum Spritzen-TÜV
In diesem Frühjahr steht für viele Pflanzenschutzgeräte wieder die Überprüfung bei amtlich zugelassenen Kontrollstellen an. Das gilt insbesondere für Geräte, die eine blaue Plakette besitzen.
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Die gesetzlichen Änderungen im Pflanzenschutz, der Sachkundeverordnung und der Pflanzenschutzgeräteverordnung stellen die Anwender von Pflanzenschutzmitteln vor neue Aufgaben. Neben der Kenntnis der Anwendungsvorschriften, den sachgemäßen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und der Aufzeichnungspflicht ist ein einwandfrei funktionierendes Pflanzenschutzgerät unerlässlich. Allerdings müssen Spritz- und Sprühgeräte seit Inkrafttreten der Pflanzenschutz-Geräteverordnung vom 6. Juli 2013 nur alle sechs statt vier Kalenderhalbjahre zur Überprüfung vorgefahren werden. Das hatte sich noch vor Inkrafttreten der Verordnung herumgesprochen. Rund 10.000 Spritzen fällig Infolge von Fehlinterpretationen der Stichtag- und Übergangsregelung waren bereits...
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