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Broschüre informiert über Rechte

Einkauf im Internet

Der Einkauf im Internet gehört längst zum Alltag. Dass Verbrauchern besondere Rechte beim Online-Shopping zustehen, ist auch bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich im vergangenen Jahr einiges verändert hat durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie.
Veröffentlicht am
Wer häufig im Internet einkauft, sollte sich mit den Regeln vertraut machen – nachzulesen in der Broschüre der E-Commerce-Verbindungsstelle.
Wer häufig im Internet einkauft, sollte sich mit den Regeln vertraut machen – nachzulesen in der Broschüre der E-Commerce-Verbindungsstelle.Foto: ZEV
Deshalb hat die E-Commerce-Verbindungsstelle Deutschland die Broschüre „Online-Shopping" herausgegeben, die über die Veränderungen informiert. Von großer Bedeutung ist das Thema Widerruf. „Viele Verbraucher wissen, dass sie im Internet bestellte Ware grundsätzlich zurückgeben können", sagt Felix Braun, Leiter der E-Commerce-Verbindungsstelle. Auch ist bekannt, dass hierfür eine Frist von 14 Tagen gilt. Neu ist aber für viele Verbraucher, dass diese Frist nun EU-weit gilt. Entscheidend ist es ferner zu wissen, dass die Ware nicht mehr einfach kommentarlos zurückgeschickt werden kann, sondern der Widerruf eindeutig erklärt werden muss. Außerdem sind die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen – es sei denn, der Verkäufer hat den Verbraucher...
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