Erklärung des DBV-Präsidiums zur den Mindestlohnregelungen
Aufzeichnungspflichten ersatzlos streichen
In einer am Dienstag dieser Woche einstimmig verabschiedeten Erklärung zur Mindestlohnregelung fordert das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV), die Aufzeichnungspflichten für kurzfristige Beschäftigte wie Saisonarbeitskräfte „ersatzlos zu streichen".
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Die Umsetzung des Mindestlohns und die damit verbundenen Dokumentationspflichten erdrücken unsere Sonderkulturbetriebe." Dies stellte DBV-Präsident Joachim Rukwied in der Debatte des DBV-Präsidiums über die Folgen des Mindestlohns für die deutsche Landwirtschaft am Dienstag in Berlin fest. Arbeitsspitzen entlasten In den deutschen Sonderkulturbetrieben, die Obst, Gemüse, Wein oder Hopfen anbauen, werden rund 310.000 Saisonarbeitskräfte vor allem aus osteuropäischen Staaten beschäftigt. Die Beschäftigung findet zur Ernte statt, also in der Zeit der Arbeitsspitzen, die für den wirtschaftlichen Erfolg der Betriebe ausschlaggebend sind. „Jede zusätzliche bürokratische Belastung ist in dieser Zeit zu vermeiden", fordert das Präsidium....
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