Risikomaterial wird entfernt
Testpflicht entfällt
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Die BSE-Testpflicht für gesund geschlachtete Rinder entfällt künftig vollends. Der entsprechenden Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat die Länderkammer vergangene Woche zugestimmt. Ein verpflichtendes Monitoring für über 132 Monate alte Rinder wird es nicht geben. Diese Maßnahme ist aus Sicht des Verbraucherschutzes und aus tierseuchenfachlichen Gründen nicht erforderlich. Die Bekämpfungsmaßnahmen wie die Entfernung und unschädliche Beseitigung der spezifizierten Risikomaterialien, die Einhaltung der Fütterungsverbote, die BSE-Untersuchung von verendeten sowie aus besonderem Anlass geschlachteten Rindern über 48 Monate und die Untersuchung von BSE-Verdachtsfällen werden beibehalten.
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