Geräte mit rosa Plaketten müssen jetzt zur Kontrolle
Farbe bekennen
In diesem Frühjahr steht wieder für viele Pflanzenschutzgeräte die Überprüfung bei den amtlich zugelassenen Kontrollstellen an. Dabei werden immer wieder Mängel festgestellt, die bei einer Vorabdurchsicht auf dem Hof einfach zu beseitigen gewesen wären.
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Es ist unübersehbar – der Frühling kündigt sich an. Höchste Zeit, die Pflanzenschutzgeräte betriebsbereit zu machen und die Gültigkeit der Plakette zu überprüfen. Folgende Plaketten sind zulässig: grün (2015-2018) und orange (2016-2019). Die Prüfplaketten von Spritz- und Sprühgeräte mit Farbe rosa verlieren zum Frühjahr 2017 ihre Zulassung und sind bei einer anerkannten Kontrollwerkstätte zur Überprüfung vorzufahren. Den rechtlichen Rahmen zur Prüfpflicht bildet die Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV) vom 6. Juli 2013. Sie verbietet laut § 6 die Verwendung ungeprüfter Ausbringgeräte. Nach § 7 dieser Verordnung begeht derjenige, der ohne gültige Plakette Pflanzenschutzmittel ausbringt, eine Ordnungswidrigkeit. Die Prüfpflicht...
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