Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Geräte mit rosa Plaketten müssen jetzt zur Kontrolle

Farbe bekennen

In diesem Frühjahr steht wieder für viele Pflanzenschutzgeräte die Überprüfung bei den amtlich zugelassenen Kontrollstellen an. Dabei werden immer wieder Mängel festgestellt, die bei einer Vorabdurchsicht auf dem Hof einfach zu beseitigen gewesen wären.
Veröffentlicht am
Landmaschinenmechaniker Lothar Löffer ist bei der Firma Agrom mit Hauptsitz in Riedhausen (Landkreis Ravensburg) der Spezialist für die Spitzenprüfung und leitet die Filiale in Uttenweiler. Sein Tipp: Vor der Fahrt zur Gerätekontrolle die Spritze auf dem Hof durchchecken. Dazu gehört, nach Ablassen des Frostschutzmittels und einer Spülung auf einer freien Fläche oder auf einem Waschplatz, die Spritze mit Wasser zu befüllen und eine Dichtigkeitskontrolle bei Maximal- und Arbeitsdruck durchzuführen. Dabei werden die Teilbreiten durchgeschaltet. Ein Nachtropfen beim Abschalten darf nicht sein, ebenso darf der Arbeitsdruck nicht schwanken. Außerdem sollte man die Gängigkeit der Ventile der Druckverstellung prüfen (siehe auch Abb. 9). Bei älteren Spritzen sind diese häufig in Metall ausgeführt und können dann auch mal festgerostet sein. Zum Hofcheck zählen ferner die Beleuchtungseinrichtung sowie die Zapfwelle. Letztere muss über einen beidseitigen Schutz samt Befestigungsketten verfügen. Außerdem muss eine Ablegemöglichkeit für die Gelenkwelle – zum Beispiel ein S-Bügel – vorhanden sein, wenn diese nicht benötigt wird. Die Ketten des Gelenkwellenschutzes dürfen hierfür nicht verwendet werden.
Landmaschinenmechaniker Lothar Löffer ist bei der Firma Agrom mit Hauptsitz in Riedhausen (Landkreis Ravensburg) der Spezialist für die Spitzenprüfung und leitet die Filiale in Uttenweiler. Sein Tipp: Vor der Fahrt zur Gerätekontrolle die Spritze auf dem Hof durchchecken. Dazu gehört, nach Ablassen des Frostschutzmittels und einer Spülung auf einer freien Fläche oder auf einem Waschplatz, die Spritze mit Wasser zu befüllen und eine Dichtigkeitskontrolle bei Maximal- und Arbeitsdruck durchzuführen. Dabei werden die Teilbreiten durchgeschaltet. Ein Nachtropfen beim Abschalten darf nicht sein, ebenso darf der Arbeitsdruck nicht schwanken. Außerdem sollte man die Gängigkeit der Ventile der Druckverstellung prüfen (siehe auch Abb. 9). Bei älteren Spritzen sind diese häufig in Metall ausgeführt und können dann auch mal festgerostet sein. Zum Hofcheck zählen ferner die Beleuchtungseinrichtung sowie die Zapfwelle. Letztere muss über einen beidseitigen Schutz samt Befestigungsketten verfügen. Außerdem muss eine Ablegemöglichkeit für die Gelenkwelle – zum Beispiel ein S-Bügel – vorhanden sein, wenn diese nicht benötigt wird. Die Ketten des Gelenkwellenschutzes dürfen hierfür nicht verwendet werden.Neub
Es ist unübersehbar – der Frühling kündigt sich an. Höchste Zeit, die Pflanzenschutzgeräte betriebsbereit zu machen und die Gültigkeit der Plakette zu überprüfen. Folgende Plaketten sind zulässig: grün (2015-2018) und orange (2016-2019). Die Prüfplaketten von Spritz- und Sprühgeräte mit Farbe rosa verlieren zum Frühjahr 2017 ihre Zulassung und sind bei einer anerkannten Kontrollwerkstätte zur Überprüfung vorzufahren. Den rechtlichen Rahmen zur Prüfpflicht bildet die Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV) vom 6. Juli 2013. Sie verbietet laut § 6 die Verwendung ungeprüfter Ausbringgeräte. Nach § 7 dieser Verordnung begeht derjenige, der ohne gültige Plakette Pflanzenschutzmittel ausbringt, eine Ordnungswidrigkeit. Die Prüfpflicht...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.