Bundesjagdgesetz
Auf dem Tisch
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Das Bundesjagdgesetz kommt eventuell in dieser Legislaturperiode noch einmal auf die politische Tagesordnung. Den Anlass dazu könnte der Gesetzentwurf zum Schutz vor invasiven gebietsfremden Arten bieten, den das Bundeskabinett Ende Februar beschlossen hat und der inzwischen dem Bundesrat zugeleitet wurde. Vorgenommen werden könnte eine ergänzende Regelung im Jagdrecht. Sie bezieht sich auf die Handhabung der Jagd bei invasiven Arten, die dem Jagdrecht unterliegen. Dem Vernehmen nach wollen einige Länder die Gesetzesänderung für weitergehende Änderungen nutzen.
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