Ohne Meldung greift die volle EEG-Umlagepflicht
Meldepflicht für Solarstrom verlängert
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Seit dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) 2014 ist die EEG-Umlage für jeden Stromverbrauch zu zahlen. Das heißt, auch Eigenversorger und sogenannte „sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher" unterliegen grundsätzlich der Pflicht, die EEG-Umlage zu zahlen (bei Eigenverbrauchsanlagen ab dem Baujahr 2009). Um die Zahlungspflichten zu klären, wurde gesetzlich festgelegt, den Eigenverbrauch des selbsterzeugten Stromes dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur zu melden. Wird diese Meldepflicht nicht erfüllt, kann die Anlage dauerhaft in vollem Umfang EEG-umlagepflichtig werden. Mit der Novellierung des EEG zum 1. Januar 2017 wurde festgelegt, dass die Meldungen für die EEG-Umlage für das Jahr 2016 bis zum 28. Februar 2017 erfolgen müssen....
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