Arbeitskalender Bauernwald für den Monat März
Bei Tanne und Eiche hapert es noch mit der Verjüngung
Das Forstliche Gutachten hat durch die mit dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) eingeführte Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan (RobA) an Bedeutung gewonnen. Es stellt die Grundlage für eine gemeinsame Ziel- beziehungsweise Abschussvereinbarung dar.
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Unter anderem kann durch das Forstliche Gutachten der Einfluss des Wildverbisses auf die Erreichung der waldbaulichen Ziele verdeutlicht werden. Die einzelnen Gutachten sind im Idealfall Ausgangspunkt für den Dialog zwischen Pächter und Verpächter eines Jagdreviers. Seit 2009 wird nicht nur die Verbissintensität aufgenommen, sondern auch die durch Rehwildverbiss bedingte Gefährdung von waldbaulichen Zielen. Nach § 34 (1) JWMG werden die staatlichen Eigenjagdbezirke, die verpachteten staatlichen Eigenjagdbezirke, die gemeinschaftlichen Jagdbezirke und die kommunalen Eigenjagdbezirke alle drei Jahre durch die untere Forstbehörde begutachtet. Ausgewertet wurden 6521 Jagdreviere, die eine Gesamtjagdfläche von 2,96 Millionen Hektar...
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