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Amtliche Preisfeststellungen für Rinder, Schweine und Lämmer

Die Schlachtvieh-Notierung als Preisbasis

Zu den amtlichen Schlachtvieh-Notierungen im BWagrar-Tabellenteil gibt es immer wieder Fragen der Leser. Wie die Preisübersichten zustande kommen und sich für Preisverhandlungen nutzen lassen, erklärt Achim Bader von der Landesbehörde LEL in Schwäbisch Gmünd.
Veröffentlicht am
Bei der Vereinbarung von Rinderpreisen empfehlen sich Durchschnittspreise plus Zuschlag. So lassen sich starke Schwankungen vermeiden.
Bei der Vereinbarung von Rinderpreisen empfehlen sich Durchschnittspreise plus Zuschlag. So lassen sich starke Schwankungen vermeiden.Foto: Agrar-Press
Die Landesanstalt für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) in Schwäbisch Gmünd erstellt jede Woche die „Amtliche Preisfeststellung für Schlachtvieh". Grundlage ist die 1. Fleisch-Gesetz-Durchführungs-Verordnung (1.FlGDV). Danach sind alle Schlachtbetriebe meldepflichtig, die wöchentlich mehr als 75 Rinder, 75 Schafe oder 200 Schweine schlachten. Bei Rindern werden in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2012 gemeinsame Daten aus Rheinland-Pfalz und Hessen veröffentlicht. Insgesamt sind 25 Rinderschlachtbetriebe meldepflichtig. Bei Schweinen kommen die Daten nur aus Baden-Württemberg mit 32 meldepflichtigen Betrieben. Bei Schafen ist es eine gemeinsame Veröffentlichung mit Rheinland-Pfalz, Hessen und...
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