Amtliche Preisfeststellungen für Rinder, Schweine und Lämmer
Die Schlachtvieh-Notierung als Preisbasis
Zu den amtlichen Schlachtvieh-Notierungen im BWagrar-Tabellenteil gibt es immer wieder Fragen der Leser. Wie die Preisübersichten zustande kommen und sich für Preisverhandlungen nutzen lassen, erklärt Achim Bader von der Landesbehörde LEL in Schwäbisch Gmünd.
- Veröffentlicht am
Die Landesanstalt für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) in Schwäbisch Gmünd erstellt jede Woche die „Amtliche Preisfeststellung für Schlachtvieh". Grundlage ist die 1. Fleisch-Gesetz-Durchführungs-Verordnung (1.FlGDV). Danach sind alle Schlachtbetriebe meldepflichtig, die wöchentlich mehr als 75 Rinder, 75 Schafe oder 200 Schweine schlachten. Bei Rindern werden in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2012 gemeinsame Daten aus Rheinland-Pfalz und Hessen veröffentlicht. Insgesamt sind 25 Rinderschlachtbetriebe meldepflichtig. Bei Schweinen kommen die Daten nur aus Baden-Württemberg mit 32 meldepflichtigen Betrieben. Bei Schafen ist es eine gemeinsame Veröffentlichung mit Rheinland-Pfalz, Hessen und...
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.