In einigen Regionen verlängert
Hauk lockert die Aufstallungspflicht
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Die Vogelgrippe-Situation hat sich in Baden-Württemberg deutlich entspannt. Dennoch sei keine vollständige Aufhebung der Stallpflicht möglich, solange der Vogelzug noch anhält. Die Aufstallung wird deshalb in Baden-Württemberg in den Uferbereichen des Bodensees, des Rheins, des Mains, der Donau im Stadtgebiet Ulm sowie im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Sigmaringen, am Federsee sowie an den Ablacher und Sauldorfer Seen mit einer Breite von 500 Metern vom 16. März 2017 bis einschließlich 20. April 2017 verlängert. Zusätzlich wird die Aufstallung im gesamten Gebiet der Stadt Ulm sowie in den an die Stadt Ulm unmittelbar angrenzenden Gemeinden bis einschließlich 24. März 2017 verlängert. Das gab Landwirtschaftsminister Peter Hauk am...
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