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Webinar zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Zwei Stunden Fortbildung

Gut 130 Teilnehmer haben am 9. März an der von BWagrar und dem Landesbauernverband organisierten Fortbildungsveranstaltung teilgenommen. In vier Vortragsteilen konnte ein Nachweis über zwei Stunden erworben werden. Ein Rückblick.
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Wer unter anderem Pflanzenschutzmittel anwenden, verkaufen oder über den Einsatz beraten möchte, braucht den seit 2015 gültigen Sachkundeausweis.
Wer unter anderem Pflanzenschutzmittel anwenden, verkaufen oder über den Einsatz beraten möchte, braucht den seit 2015 gültigen Sachkundeausweis.Foto: Maier
Das Webinar gliederte sich in vier Teile: Den Anfang machte Dr. Andreas Maier, Referent für Pflanzenbau und Pflanzenschutz am Regierungspräsidium Karlsruhe, mit den aktuellsten Entwicklungen im Pflanzenschutzrecht. Im Vordergrund standen die Problematik mit Chloridazon, der Widerruf der Zulassungen von Isoproturon und Triasulfuron zum 30. September 2016 sowie die neuen Bestimmungen zu Pendimethalin und Prosulfocarb. Auch die aktuellen Mindestabstände thematisierte er (siehe BWagrar, Ausgabe 10/2017). Zwischenfrucht für die Fruchfolge Weiter ging es mit Sabine Zarnik vom Landwirtshaftlichen Technologiezentrum Augustenberg, die in ihrem Vortrag auf die Wahl der passenden Zwischenfrucht einging. Jede Zwischenfrucht hat ihre Vor- und...
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