Verbandsklagerecht
Klage von Peta abgewiesen
- Veröffentlicht am
Wie das Ministerium für Ländlichen Raum mitteilt, wurde die Klage von ‚Peta‘ vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen. ‚Peta‘ erfülle nicht die Voraussetzungen des Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes, so das Gericht. ‚Peta‘ ermögliche nicht jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht.
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