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3 Fragen an ...

Wann ist Gütertransport genehmigungspflichtig?

Dr. Brigitta Hüttche ist Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbandes der Agrargewerblichen Wirtschaft e. V. (VdAW) Baden-Württemberg. In der Fachgruppe Baden-Württemberg des Verbandes sind rund 75 landwirtschaftliche Lohnunternehmen organisiert.
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ist Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbandes der Agrargewerblichen Wirtschaft e. V. (VdAW) Baden-Württemberg. In der Fachgruppe Baden-Württemberg des Verbandes sind rund 75 landwirtschaftliche Lohnunternehmen organisiert.
ist Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbandes der Agrargewerblichen Wirtschaft e. V. (VdAW) Baden-Württemberg. In der Fachgruppe Baden-Württemberg des Verbandes sind rund 75 landwirtschaftliche Lohnunternehmen organisiert.Interview: Heiner Krehl | Foto: VdAW
BWagrar: Frau Dr. Hüttche, Lohnunternehmen sind seit 1. Juni 2017 nicht mehr von der Erlaubnispflicht des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) ausgenommen. Was bedeutet das angesichts der angekündigten Kontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und die Polizei? Hüttche: Lohnunternehmen müssen leider für den Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen seit dem 1. Juni 2017 eine Güterkraftverkehrserlaubnis nachweisen. Zusätzlich zur GüKG-Lizenz, also der Lizenz nach dem Güterkraftverkehrsgesetz, muss ein Verkehrsleiter benannt werden. Den Fachkundenachweis hierzu erlangt man über eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Sollte im Unternehmen aktuell noch kein Mitarbeiter die Qualifikation zum Verkehrsleiter haben, kann...
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