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Syngenta

Notfallzulassung für Karate Zeon

Veröffentlicht am
Laut Syngenta hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für Notfallsituationen eine Zulassung für das Produkt Karate Zeon gegen Kirschessigfliege in Reben erteilt. Die Zulassung gilt für die Zeit vom 15. Juli bis 11. November 2017. Karate Zeon kann in Tafel- und Keltertrauben in der Traubenzone eingesetzt werden. Die unter bestimmten Bedingungen erforderliche Driftreduktion von 95 Prozent wurde durch die neue Injektorhohlkegeldüse ITR 80-01 C möglich, die von den Firmen Lechler und Syngenta gemeinsam entwickelt wurde. Unterwuchs muss nicht gemulcht werden, da Karate Zeon als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft ist, teilt das Unternehmen mit. Die kurze Wartezeit von sieben Tagen ermöglicht laut Syngenta dem...
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