Milchsonderbeihilfe
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Milcherzeuger, die den Nachweis über die nicht erfolgte Steigerung ihrer produzierten Milchmenge in den Monaten Februar bis April 2017 noch nicht bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht haben, müssen dies unaufgefordert bis zum 14. Juni 2017 schriftlich tun (BWagrar 19/2017, S. 10).
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