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Ladungssicherung ernst nehmen
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Beim Gütertransport kommt man um das Thema Ladungssicherung nicht herum. Hierbei gemachte Fehler können viel Ärger, Kosten und juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Die Rechtslage ist eindeutig: Nach Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung sind die Ladung einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen oder herabfallen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Im Klartext heißt das: Die Ladung muss oben bleiben und zwar immer und überall, also auch auf Feld- und Wirtschaftswegen. Kommt es diesbezüglich zu Versäumnissen und Folgeschäden können Fahrer, Halter...
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