Pauschale Anhebung
Tierärztegebührenordnung beschlossen
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Tierärztliche Leistungen werden besser honoriert. Der Bundesrat stimmte der von der Bundesregierung vorgelegten neuen Tierärztegebührenordnung zu. Danach werden die einfachen Gebührensätze pauschal um 12 Prozent angehoben. Das Entgelt für die Beratung von Nutztierhaltern steigt um 30 Prozent. Die Erhöhung bleibt hinter den Forderungen der tierärztlichen Fachverbände zurück. Sie hatten sich für eine Anhebung der einfachen Gebührensätze um mindestens 20 sowie der Beratungsgebühren um 100 Prozent eingesetzt. Die Beratung habe in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und sei anspruchsvoller und zeitintensiver geworden, argumentierten die Verbände. Zuletzt war die Gebührenordnung der Tierärzte im Jahr 2008 angepasst worden....
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