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Wichtige Änderung! Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel dürfen ab sofort innerhalb eines Kalenderjahres auf der selben Fläche nur noch maximal zweimal im Abstand von 90 Tagen angewendet werden. Insgesamt dürfen nicht mehr als 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden. Spätanwendungen im Getreide sind nur noch auf Teilflächen erlaubt, auf denen wegen Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder Zwiewuchs eine Beerntung nicht möglich wäre. aid Gefährliche Nettigkeit In Thüringen verendeten 13 junge Pferde, weil Unbekannte Grünschnitt mit für Pferde giftigen Thuja-Ästen auf eine Weide geworfen hatten. Ähnlich schwerwiegende Folgen könnte auch das eigenmächtige Füttern von Wiesenpflanzen haben, wenn sich darin beispielsweise...
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