Eigenkapital für Kinder und Enkel
Bausparverträge übertragen
Bausparverträge können an Angehörige übertragen werden, wenn die Bausparkasse damit einverstanden ist.
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Gerade jungen Häuslebauern und Wohnungskäufern fehlt häufig das nötige Eigenkapital, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Da kann zum Beispiel der Bausparvertrag der Großeltern die Rettung sein. Ein Bausparer, der seinen Vertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen kann oder will, hat die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Bauspardarlehen an einen Angehörigen weiterzugeben. Die Verwandten können dann den zuteilungsreifen Bausparvertrag, das heißt Bausparguthaben und zinsgünstiges Bauspardarlehen, für eigene wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Voraussetzung ist jedoch, dass das Bausparkonto mit allen Rechten und Pflichten auf den Angehörigen übertragen wird. Eine Bearbeitungsgebühr wird fällig Die Kassen...
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