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biomasseanlagen

Längere Fristen angekündigt

Veröffentlicht am
Die Bundesregierung hat die Änderungsvorschläge des Bundesrates zur Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und zur Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen überwiegend abgelehnt. Kompromissbereitschaft signalisiert sie allerdings bei den Übergangsfristen. Für die Betreiber von Biomasseanlagen, die in den Jahren 2012 und 2013 in Erweiterungen investiert haben, soll die Übergangsreglung so geändert werden, „dass unangemessene Belastungen für Betreiber von Bestandesanlagen vermieden" werden. Mit einer drohender Kostensteigerung verteidigt die Bundesregierung die anteilige EEG-Umlage bei der Nutzung von selbst produziertem Strom. Der Bund spricht sich gegen eine höhere Bagatellgrenze aus. |
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